Meistervorbereitungskurs

Der Weg zum Meisterabschluss

Mit einem Meisterabschluss eröffnet sich für Sie eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten – der Meisterbrief lohnt sich!

 

I h r e   V o r t e i l e :

  • Erweitern Sie Ihre Kompetenz und Ihre persönlichen Qualifikationen für die stetig steigenden Anforderungen in Ihrem Beruf 
  • Gestalten Sie die Zukunft Ihres eigenen Betriebes

Als Meister haben Sie gute Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit, sei es die Gründung einer Firma oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes. 

  • Steigern Sie den Wert Ihrer Arbeit 

Mit dem Meisterabschluss legen Sie den Grundstein für bessere Verdienstmöglichkeiten, denn der Meister steht für qualitativ hochwertige Arbeit, die auch finanziell honoriert wird, sei es von Kunden oder von Ihrem Arbeitgeber.

  • Sichern Sie sich Ihre Zukunft

Mit einem Meisterabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zukunft dauerhaft besser zu sichern. So schützen Sie sich vor Arbeitslosigkeit.

  • Erlangen Sie die Zulassung für ein Studium 

Durch den Meisterabschluss können Sie bundesweit an Universitäten oder Hochschulen studieren.
Damit Sie Ihre Ziele besser erreichen können, bietet die Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen zusammen mit dem Förderverein der Max-Eyth-Schule Kirchheim Meistervorbereitungskurse zur Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk an. Diese Kurse sind keine Pflicht für die Zulassung zur Meisterprüfung, doch allemal lohnens- und empfehlenswert!
Die Kurse finden in der Regel außerhalb der Schulferien statt.

Der Kurs zum Teil IV beginnt im März 2024 und findet ebenfalls an der Max-Eyth-Schule in Kirchheim statt; dieser Kursteil endet mit einer Abschlussprüfung, dann im Juli 2024.

Ab September 2024 wird der Teil III an der Max-Eyth-Schule Kirchheim angeboten. Der Kurs endet mit der Abschlussprüfung durch die Handwerkskammer Region Stuttgart im März 2025.

F i n a n z i e l l e   H i l f e n   u n d   U n t e r s t ü t z u n g e n :

  • Unterstützungsleistungen: Aufstiegs-BAföG

Für die Kurse kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Seit dem 1. August 2020 werden die Aufstiegsfortbildungen hier noch stärker finanziell unterstützt.                        

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufstiegs-BAföG
bis zum 31.07.2020
Aufstiegs-BAföG
ab dem 01.08.2020
Lehrgangskosten
  
Vermögensunabhängig ✔
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis15.000 Euro15.000 Euro
Zuschussanteil40 %50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg40 %50 %
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu66%
 
100 % 
 
 
Materialkosten Meisterstück
  
Vermögensunabhängig

Hälfte der Kosten bis zu2.000 Euro2.000 Euro
Zuschussanteil40 %50 %
 
Unterhalt
  
VermögensunabhängigX X
Beitrag zum Lebensunterhalt50 % Darlehen + 50 % Zuschuss100 % Zuschuss
Vermögensfreibetrag für den Ehepartner und je Kind2.100 Euro2.300 Euro
 
Kinderbetreuungszuschlag 
  
Vermögensunabhängig
Zuschuss für Alleinerziehende135 Euro pro Monat pro Kind bis 10 Jahre150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre

 

 

Zusätzliche Verbesserungen:

  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

 

Nächster Schritt: Antrag stellen!

Nähere Informationen und alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt.

Landratsamt Esslingen, 0711 3902-2567, jugendamt@lra-es.de

 

  • Unterstützungsleistungen: Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro

Die baden-württembergische Landesregierung hat zum 1. Mai 2020 eine Prämie für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterkursen im Handwerk eingeführt. Die Meisterprämie gibt es dann, wenn alle erforderlichen Teile (I bis IV) vollständig erfolgreich abgelegt wurden. Das Land stellt dafür im Staatshaushaltsplan 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.

Das Wichtigste im Überblick sowie das Antragsformular finden Siehier

 

  • Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss

Jungmeister, die sich selbstständig machen, erhalten die Prämie in Form eines Tilgungszuschusses für das Förderdarlehen der L-Bank bei Ihrer Hausbank. Der Tilgungszuschuss aus der Meistergründungsprämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 10.000 Euro.

Das Förderdarlehen der L-Bank kann seit dem 1. Dezember 2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Voraussetzung für die Meistergründungsprämie ist eine Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss dann nur noch bei der Hausbank vorgelegt werden - sie leitet das Formular zusammen mit den anderen Antragsunterlagen an die L-Bank weiter.

Wichtig: Die drei oben genannten Maßnahmen schließen sich gegenseitig nicht aus!

 

O r g a n i s a t o r i s c h e s :

Kurstage: 3 x wöchentlich, bei Bedarf samstags nach Absprache mit dem Kurs. 


Interessenten für unsere Meisterkurse können sich für weitere Informationen an den Förderverein der Max-Eyth-Schule Kirchheim unter Telefon 07021 92043-107, E-Mail: vff@mesk.de oder an die Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen unter Telefon 0711 9757430 oder E-Mail: info@kh-esslingen-nuertingen.de wenden.

Kursbeschreibung
Anmeldeformular
Flyer

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