Meistervorbereitungskurs
Der Weg zum Meisterabschluss
Mit einem Meisterabschluss eröffnet sich für Sie eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten – der Meisterbrief lohnt sich!
I h r e V o r t e i l e :
- Erweitern Sie Ihre Kompetenz und Ihre persönlichen Qualifikationen für die stetig steigenden Anforderungen in Ihrem Beruf
- Gestalten Sie die Zukunft Ihres eigenen Betriebes
Als Meister haben Sie gute Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit, sei es die Gründung einer Firma oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes.
- Steigern Sie den Wert Ihrer Arbeit
Mit dem Meisterabschluss legen Sie den Grundstein für bessere Verdienstmöglichkeiten, denn der Meister steht für qualitativ hochwertige Arbeit, die auch finanziell honoriert wird, sei es von Kunden oder von Ihrem Arbeitgeber.
- Sichern Sie sich Ihre Zukunft
Mit einem Meisterabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zukunft dauerhaft besser zu sichern. So schützen Sie sich vor Arbeitslosigkeit.
- Erlangen Sie die Zulassung für ein Studium
Durch den Meisterabschluss können Sie bundesweit an Universitäten oder Hochschulen studieren.
Damit Sie Ihre Ziele besser erreichen können, bietet die Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen zusammen mit dem Förderverein der Max-Eyth-Schule Kirchheim Meistervorbereitungskurse zur Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk an. Diese Kurse sind keine Pflicht für die Zulassung zur Meisterprüfung, doch allemal lohnens- und empfehlenswert!
Die Kurse finden in der Regel außerhalb der Schulferien statt.
Der Kurs zum Teil IV beginnt im März 2024 und findet ebenfalls an der Max-Eyth-Schule in Kirchheim statt; dieser Kursteil endet mit einer Abschlussprüfung, dann im Juli 2024.
Ab September 2024 wird der Teil III an der Max-Eyth-Schule Kirchheim angeboten. Der Kurs endet mit der Abschlussprüfung durch die Handwerkskammer Region Stuttgart im März 2025.
F i n a n z i e l l e H i l f e n u n d U n t e r s t ü t z u n g e n :
- Unterstützungsleistungen: Aufstiegs-BAföG
Für die Kurse kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Seit dem 1. August 2020 werden die Aufstiegsfortbildungen hier noch stärker finanziell unterstützt.
Aufstiegs-BAföG bis zum 31.07.2020 | Aufstiegs-BAföG ab dem 01.08.2020 | |
Lehrgangskosten | ||
Vermögensunabhängig | ✔ | ✔ |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis | 15.000 Euro | 15.000 Euro |
Zuschussanteil | 40 % | 50 % |
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg | 40 % | 50 % |
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu | 66% | 100 % |
Materialkosten Meisterstück | ||
Vermögensunabhängig | ✔ | ✔ |
Hälfte der Kosten bis zu | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
Zuschussanteil | 40 % | 50 % |
Unterhalt | ||
Vermögensunabhängig | X | X |
Beitrag zum Lebensunterhalt | 50 % Darlehen + 50 % Zuschuss | 100 % Zuschuss |
Vermögensfreibetrag für den Ehepartner und je Kind | 2.100 Euro | 2.300 Euro |
Kinderbetreuungszuschlag | ||
Vermögensunabhängig | ✔ | ✔ |
Zuschuss für Alleinerziehende | 135 Euro pro Monat pro Kind bis 10 Jahre | 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre |
Zusätzliche Verbesserungen:
- Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
- Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).
Nächster Schritt: Antrag stellen!
Nähere Informationen und alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt.
Landratsamt Esslingen, 0711 3902-2567, jugendamt@lra-es.de
- Unterstützungsleistungen: Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro
Die baden-württembergische Landesregierung hat zum 1. Mai 2020 eine Prämie für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterkursen im Handwerk eingeführt. Die Meisterprämie gibt es dann, wenn alle erforderlichen Teile (I bis IV) vollständig erfolgreich abgelegt wurden. Das Land stellt dafür im Staatshaushaltsplan 2020/2021 jährliche Mittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro bereit.
Das Wichtigste im Überblick sowie das Antragsformular finden Siehier
- Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss
Jungmeister, die sich selbstständig machen, erhalten die Prämie in Form eines Tilgungszuschusses für das Förderdarlehen der L-Bank bei Ihrer Hausbank. Der Tilgungszuschuss aus der Meistergründungsprämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 10.000 Euro.
Das Förderdarlehen der L-Bank kann seit dem 1. Dezember 2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.
Voraussetzung für die Meistergründungsprämie ist eine Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss dann nur noch bei der Hausbank vorgelegt werden - sie leitet das Formular zusammen mit den anderen Antragsunterlagen an die L-Bank weiter.
Wichtig: Die drei oben genannten Maßnahmen schließen sich gegenseitig nicht aus!
O r g a n i s a t o r i s c h e s :
Kurstage: 3 x wöchentlich, bei Bedarf samstags nach Absprache mit dem Kurs.
Interessenten für unsere Meisterkurse können sich für weitere Informationen an den Förderverein der Max-Eyth-Schule Kirchheim unter Telefon 07021 92043-107, E-Mail: vff@mesk.de oder an die Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen unter Telefon 0711 9757430 oder E-Mail: info@kh-esslingen-nuertingen.de wenden.